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Arbeitsbereich: Wassergewinnung |
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Wassergewinnung
Wassergewinnung Für die Entnahme von Grundwasser ab einer bestimmten Fördermenge (über 100 000 m³ pro Jahr) ist nach dem UVP-Gesetz eine Umweltverträglichkeitsprüfung (bzw. UVP-Vorprüfung) durchzuführen. Sind weiterhin auf Grund der Grundwasserentnahme Auswirkungen auf Natur und Landschaft zu erwarten, ist zusätzlich ein Landschaftspflegerischer Begleitplan mit einer Eingriffs-/Ausgleichbilanzierung vorzulegen. Ist zudem ein FFH- oder Vogelschutzgebiet betroffen, werden die Auswirkungen im Rahmen einer FFH-Verträglichkeitsstudie beurteilt. Unser Büro hat im Rahmen mehrerer Wasserrechtsanträge Umweltverträglichkeitsstudien und Landschaftspflegerische Begleitpläne sowie FFH-Verträglichkeitsstudie erstellt. Unsere Leistungen:
Referenzen:
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