Arbeitsbereich: Wassergewinnung
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Wassergewinnung
Wassergewinnung Für die Entnahme von Grundwasser ab einer bestimmten Fördermenge (über 100 000 m³ pro Jahr) ist nach dem UVP-Gesetz eine Umweltverträglichkeitsprüfung (bzw. UVP-Vorprüfung) durchzuführen. Sind weiterhin auf Grund der Grundwasserentnahme Auswirkungen auf Natur und Landschaft zu erwarten, ist zusätzlich ein Landschaftspflegerischer Begleitplan mit einer Eingriffs-/Ausgleichbilanzierung vorzulegen. Ist zudem ein FFH- oder Vogelschutzgebiet betroffen, werden die Auswirkungen im Rahmen einer FFH-Verträglichkeitsstudie beurteilt. Unser Büro hat im Rahmen mehrerer Wasserrechtsanträge Umweltverträglichkeitsstudien und Landschaftspflegerische Begleitpläne sowie FFH-Verträglichkeitsstudie erstellt.

Unsere Leistungen:
  • Landschaftspflegerische Begleitpläne (LBP)
  • Umweltverträglichkeitsstudien (UVS)
  • FFH-Verträglichkeitsstudien
  • Sondergutachten (Erfassungen von Tier- und Pflanzenarten)

Referenzen:

  • UVS und LBP zur Wassergewinnungsanlage Forstwald
  • UVS-Vorprüfung und LBP zum Wasserrechtsantrag Gödersheim/Embken