Landschaftspflegerischer Begleitplan (LPB)

Gemäß der Eingriffsregelung ist zu den unterschiedlichsten Vorhaben ein Landschaftspflegerischer Begleitplan bzw. ein Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zu erstellen. Durch eine intensive Zusammenarbeit mit den technischen Fachplanern wird dabei von uns bereits im Vorfeld versucht, Eingriffe zu vermeiden bzw. zu vermindern. Bei der Planung eventuell erforderlicher Ausgleichsmaßnahmen wird besonderer Wert auf die Formulierung realistischer und klar definierter Zielvorgaben gelegt. Aufgrund der engen Zusammenarbeit mit den Fachbehörden wird eine zügige Verfahrensabwicklung erreicht.

  • Textliche und kartografische Darstellung von Art und Umfang der unvermeidbaren Eingriffe in den Naturhaushalt
  • Erfassung und Bewertung relevanter Tier- und Pflanzenarten, Vegetations- und Nutzungsstrukturen sowie Biotoptypen
  • Erarbeitung der Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen
  • Erarbeitung der naturschutzfachlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
  • Erstellung der Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung
Übersicht